Orientierung
E-Zert, DGE, Bestandsschutz – was gilt für dich?
Seit dem 1. Januar 2025 vergeben VDOE, QUETHEB und UGB ihre Zertifizierungen über den gemeinsamen Träger E-Zert e. V.; DGE, VDD und VFED führen ihre eigenen Systeme fort. Diese Seite referiert, was das für die einzelnen Ausgangslagen bedeutet – rein beschreibend, mit Primärquelle zu jedem Fakt und ohne Empfehlung für oder gegen einen Weg.
Stand: · 14 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
- Bestehende Zertifizierungen gelten weiter – die DGE beantwortet die Bestandsschutz-Frage in ihren FAQ wörtlich mit „Ja!“, und die bisherigen VDOE-, QUETHEB- und UGB-Zertifikate gelten bis zu dem auf ihnen angegebenen Ablaufdatum.
- Seit dem 01.01.2025 vergeben VDOE, QUETHEB und UGB ihre Zertifizierungen ausschließlich über den gemeinsamen Träger E-Zert e. V.; DGE, VDD und VFED führen ihre Systeme eigenständig fort.
- Eine verbandsübergreifende Wechselpflicht gibt es nicht. Wo der bisherige Träger seine Vergabe an E-Zert übergeben hat (VDOE, QUETHEB, UGB), läuft die Nachzertifizierung danach allerdings über E-Zert – für VDOE- und QUETHEB-Zertifikate bietet die DGE seit 2025 einen zweiten Weg an.
- Zum 01.01.2030 sollen die DGE-Zulassungsempfehlungen 2025 die Anforderungen für neue Zulassungen anheben. Für bereits zertifizierte Fachkräfte kündigen die Empfehlungen wörtlich „Übergangs-/Bestandsschutzregelungen“ an – ausformuliert sind diese dort noch nicht.
- 2026 haben DGE, VDD, VDOE, VFED und QUETHEB ein gemeinsames Statement zur Stärkung von Ernährungsberatung und -therapie veröffentlicht. Verbindlich ist in jedem Einzelfall dein Zertifizierer.
Update-Log
- – Erstveröffentlichung.
Zur Einordnung: Das Netzwerk Ernährungspsychologie vergibt keine Zertifizierungen und ist an keiner der genannten Organisationen beteiligt — weder als Träger noch als Mitglied oder Gremium. Für die Aufnahme sichte ich die Qualifikations-Urkunde; ob eine Registrierung bei einer Fachgesellschaft aktuell erneuert ist, prüfe ich nicht — das ist Sache der Krankenkassen und der Fachgesellschaften. Ob und wie eine Fortbildung anerkannt wird, ist allein Sache des jeweiligen Zertifizierers.
Was passiert ist – die Chronik
- Den gemeinsamen Zertifizierungs-Träger E-Zert e. V. haben die Berufsverbände VDD, VDOE und QUETHEB gegründet; seine Satzung liegt in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 23.07.2024 vor. Als Vereinszweck nennt sie „die Förderung von Verbraucher- und Patientenschutz“. Seit Juni 2024 ist auch der UGB (Verband für Unabhängige Gesundheitsberatung) Mitglied von E-Zert.
- Seit dem 01.01.2025 ist eine Antragstellung für die bisherigen VDOE-, QUETHEB- und UGB-Zertifikate nicht mehr möglich; die Vergabe läuft seither ausschließlich über E-Zert e. V. Bereits ausgestellte Zertifikate gelten bis zu dem auf ihnen angegebenen Ablaufdatum.
- Die DGE bleibt außerhalb von E-Zert. Sie betont ihre Neutralität, führt eine offene Fachkräfteliste und beantwortet die Bestandsschutz-Frage in ihren FAQ wörtlich mit „Ja!“ – und bietet seit 2025 mit dem DGE-Fortbildungszertifikat Inhaber:innen eines VDOE- oder QUETHEB-Zertifikats einen alternativen Weg, ihr Zertifikat über die DGE statt über E-Zert nachzertifizieren zu lassen.
- Der VDD hat auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 19.11.2024 beschlossen, das VDD-Fortbildungszertifikat in seiner jetzigen Form parallel zur E-Zert-Zertifizierung fortzuführen.
- Der VFED führt seine Zertifizierungen ebenfalls eigenständig fort.
- 2026 haben DGE, VDD, VDOE, VFED und QUETHEB ein gemeinsames Statement zur Stärkung von Ernährungsberatung und -therapie veröffentlicht. Es benennt gemeinsame Ziele für Ernährungsberatung und Ernährungstherapie in Deutschland; den Wortlaut findest du im Quellenverzeichnis.
Was gilt für mich? Sieben Ausgangslagen
Jede Ausgangslage endet beim selben Satz, und der ist ernst gemeint: Verbindlich ist dein Zertifizierer – diese Seite referiert, sie entscheidet nichts.
Du hast das Zertifikat Ernährungsberater*in/DGE
Es gilt unverändert weiter; die DGE führt ihr System eigenständig fort. Die Rezertifizierung läuft wie bisher über 50 Fortbildungspunkte in drei Jahren. Verbindlich ist die DGE (Qualitätssicherung in der Ernährungstherapie).
Du hast ein VDOE-Zertifikat
Dein Zertifikat gilt bis zu dem auf ihm angegebenen Ablaufdatum. Seit dem 01.01.2025 werden keine neuen VDOE-Zertifikate mehr ausgestellt; die Nachzertifizierung läuft über E-Zert e. V. Hast du bereits eine oder mehrere Nachzertifizierungen abgeschlossen, sieht das E-Zert-FAQ Bestandsschutz vor: keine erneute Überprüfung von ECTS oder Berufserfahrung, die Restlaufzeit deines Zertifikats wird exakt übernommen. Ohne Nachzertifizierung prüft E-Zert die Studien- und Fortbildungsinhalte nach den geltenden Kriterien.
Daneben hat die DGE 2025 mit dem DGE-Fortbildungszertifikat einen zweiten Nachzertifizierungs-Weg geöffnet: Absolvent:innen eines ernährungsbezogenen Studiengangs mit bestehendem VDOE- oder QUETHEB-Zertifikat können dessen Gültigkeit über die DGE verlängern lassen; Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft bei DGE, VDOE, VDD, VFED oder QUETHEB, die Gebühr beträgt 45 € je Drei-Jahres-Zeitraum (DGE-Zertifikate, Stand 26.08.2026). Verbindlich sind VDOE, E-Zert und die DGE (VDOE zu E-Zert, E-Zert-FAQ).
Du bist bei QUETHEB registriert
Für die QUETHEB-Registrierung gilt dieselbe Mechanik: Die bestehende Registrierung gilt bis zum Ablaufdatum, danach geht es über E-Zert weiter – mit demselben Bestandsschutz, wenn bereits nachzertifiziert wurde. Auch hier steht der DGE-Weg als zweite Option offen, allerdings nur mit einem ernährungsbezogenen Studienabschluss und einer Verbandsmitgliedschaft: Die DGE nennt VDOE- und QUETHEB-Zertifikatsinhaber:innen ausdrücklich als Zielgruppe des DGE-Fortbildungszertifikats.
Für die Anerkennung von Fortbildungen setzt QUETHEB laut seinen Erläuterungen (Stand: März 2024) grundsätzlich die vorherige Anerkennung der Veranstaltung voraus; für Veranstaltungen, die vorab nicht bewertet wurden, verlangt dieselbe Quelle stattdessen detaillierte Angaben zu Inhalten, Datum, Zeiten, Ort, Referent:innen und Veranstalter. Verbindlich sind QUETHEB und E-Zert (QUETHEB-Erläuterungen).
Du bist Diätassistent:in mit VDD-Fortbildungszertifikat
Der VDD hat am 19.11.2024 beschlossen, sein Fortbildungszertifikat in der jetzigen Form parallel zur E-Zert-Zertifizierung fortzuführen. Du kannst also beim VDD-Weg bleiben; der E-Zert-Weg steht daneben offen. Verbindlich ist der VDD; dokumentiert ist der Beschluss im E-Zert-FAQ (Stand 04.02.2025). Zur Anerkennung von Fortbildungspunkten siehe die gemeinsamen FAQs zur Qualitätssicherung der Zertifikate von DGE, VDD und VDOE.
Du hast ein VFED-Zertifikat
Der VFED führt seine Zertifizierungen eigenständig fort. Das Zertifikat „Qualifizierte Diät- und Ernährungsberater:innen VFED“ gilt drei Jahre; für die Verlängerung verlangt der VFED 50 Fortbildungspunkte aus Ernährung und Diätetik in diesem Zeitraum. Zur 2030-Frage hält die VFED-FAQ fest, dass sich das Zertifikat nach den DGE-Zulassungskriterien richtet und sich daran bis zum 31.12.2029 nichts ändert. Verbindlich ist der VFED (VFED-FAQ).
Du hast ein UGB-Zertifikat
Der UGB ist seit Juni 2024 Mitglied von E-Zert e. V.; seit dem 01.01.2025 läuft auch die UGB-Zertifikatsvergabe ausschließlich über E-Zert, und für UGB-Mitglieder gelten laut E-Zert-FAQ dieselben Kostenbedingungen wie für VDD-, VDOE- und QUETHEB-Mitglieder. Bestehende Zertifikate gelten bis zum Ablaufdatum. Anders als bei bereits nachzertifizierten VDOE-/QUETHEB-Zertifikaten prüft E-Zert bei einem UGB-Antrag laut FAQ jedoch den Berufs-/Studienabschluss (Inhalte/Module 100 ECTS) und die praktische Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie (50 ECTS); den Nachweis der praktischen Tätigkeit führst du über Arbeitszeugnisse oder eine Bestätigung deines Steuerberaters. Die Restlaufzeit deines bisherigen Zertifikats wird dann exakt übernommen. Verbindlich ist E-Zert (E-Zert-FAQ).
Du studierst noch oder planst deine erste Zertifizierung
Bis zum 31.12.2029 gelten die heutigen Zulassungsvoraussetzungen deines Wunsch-Zertifizierers. Das gilt aber nicht für jeden Weg gleich: Für das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ prüft E-Zert schon heute 100 ECTS in den Kernkompetenzen aus Studium und Fortbildung sowie 50 ECTS aus einer mindestens einjährigen vollzeitäquivalenten praktischen Tätigkeit – Grundlage ist laut E-Zert-FAQ die „Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V“, nicht die 2030er Zulassungsempfehlungen. Wenn du auf dieses Zertifikat zusteuerst, plane also nicht mit der Frist, sondern mit den heutigen E-Zert-Kriterien.
Ab dem 01.01.2030 heben die DGE-Zulassungsempfehlungen 2025 die ECTS-Anforderungen für neue Zulassungen an (Details im Abschnitt „Was sich 2030 ändert“); für alle, die vorher zertifiziert sind, sind Übergangs- und Bestandsschutzregelungen angekündigt, aber noch nicht ausformuliert. Verbindlich sind die Zulassungsempfehlungen, das E-Zert-FAQ und dein künftiger Zertifizierer.
Die Zertifizierungen im Vergleich
| Zertifizierung | Träger heute | Gilt Bestehendes weiter? | Nachzertifizierung |
|---|---|---|---|
| Zertifikat Ernährungsberater*in/DGE | DGE | Ja – Verlängerung wie bisher über die DGE | unverändert über die DGE (50 Punkte/3 Jahre) |
| VDOE-Zertifikat | E-Zert e. V. (seit 01.01.2025) | Ja, bis zum aufgedruckten Ablaufdatum | über E-Zert; alternativ DGE-Fortbildungszertifikat (mit einschlägigem Studienabschluss) |
| QUETHEB-Registrierung | E-Zert e. V. (seit 01.01.2025) | Ja, bis zum aufgedruckten Ablaufdatum | über E-Zert; alternativ DGE-Fortbildungszertifikat (mit einschlägigem Studienabschluss) |
| UGB-Zertifikat | E-Zert e. V. (seit 01.01.2025) | Ja, bis zum aufgedruckten Ablaufdatum | über E-Zert (mit Prüfung von 100 ECTS Abschluss und 50 ECTS Praxis) |
| VDD-Fortbildungszertifikat | VDD (Beschluss der MV vom 19.11.2024) | Ja – Verlängerung wie bisher über den VDD | über den VDD, parallel dazu steht der E-Zert-Weg offen |
| VFED-Zertifizierung | VFED | Ja – Verlängerung wie bisher über den VFED | über den VFED (50 Punkte/3 Jahre; Details: VFED-FAQ) |
| „E-Zert Ernährungstherapie“ (neu) | E-Zert e. V. | – (Antragstellung seit Juni 2024) | über E-Zert im Drei-Jahres-Zyklus |
Zu den Kosten
Beträge in diesem Feld ändern sich; nimm sie als Orientierung mit Stand-Datum, nicht als Zusage. Laut E-Zert-FAQ (Stand 04.02.2025) ist die Nachzertifizierung über E-Zert derzeit mit 120 € je Drei-Jahres-Zyklus kalkuliert; Mitglieder der teilnehmenden Verbände zahlen für Zertifizierung und Eintragung Vorzugspreise, Nichtmitglieder deutlich mehr (laut FAQ u. a. 30 € Registrierung und 75 € Bearbeitungsgebühr). Das DGE-Fortbildungszertifikat ist ausschließlich ein Nachzertifizierungs-Weg für Inhaber:innen eines VDOE- oder QUETHEB-Zertifikats; es kostet laut DGE 45 € je Drei-Jahres-Zeitraum und setzt eine Mitgliedschaft bei DGE, VDOE, VDD, VFED oder QUETHEB voraus (Stand 26.08.2026, DGE-Zertifikate). Verbindlich sind allein die aktuellen Preisangaben der Träger.
Was sich 2030 ändert
Träger der Anhebung sind die DGE-Zulassungsempfehlungen 2025, veröffentlicht in der Ernährungs Umschau 2/2025, erarbeitet von DGE- und VFED-Autor:innen nach Konsultation mit Hochschulen. Sie nennen den 01.01.2030 als Stichtag für neue Zulassungen:
- Bereich P (Ernährungspsychologie, Ernährungssoziologie, Beratung/Kommunikation): von 10 auf 15 ECTS – für Prävention und Therapie. Diese Inhalte lassen sich laut Empfehlungen weiterhin über Fort- und Weiterbildungen erwerben.
- Bereich D (Ernährungsmedizin und Diätetik): für die Therapie von 10 auf 30 ECTS – davon laut Empfehlungen mindestens 20 ECTS aus dem Studium.
- Gesamtsummen: 80 ECTS für die Prävention, 100 ECTS für die Therapie.
- Bestandsschutz: Für bereits Zertifizierte kündigen die Empfehlungen Übergangs-/Bestandsschutzregelungen an, ohne sie auszuformulieren; wie die DGE sie versteht, steht in deren FAQ.
Nicht zu verwechseln: Für die Ernährungstherapie als Heilmittel (Vertrag nach § 125 SGB V, Anlage 5) gelten schon heute eigene Zulassungsvoraussetzungen mit 100 ECTS – das ist eine bestehende Anforderung, keine Folge der 2030-Empfehlungen.
Was gleich bleibt
Die Rezertifizierungs-Mechanik: Im DGE-System bleiben es 50 Fortbildungspunkte in drei Jahren (DGE-QS-Richtlinie); die E-Zert-Nachzertifizierung läuft ebenfalls im Drei-Jahres-Zyklus. Für die übrigen Systeme gilt die jeweilige Ordnung des Trägers.
Bei der Anerkennung von Fortbildungen arbeiten die Systeme mit unterschiedlichen Verfahren – wie schon vor der Umstellung. Im DGE-/VDD-/VDOE-System erfolgt die Anerkennung nachgelagert: Eine Akkreditierung von Tagungen und Kongressen ist laut gemeinsamer FAQ für die Punktevergabe nicht erforderlich; maßgeblich sind die eingereichten Nachweise, bei Seminaren mit Angabe der Dauer. Die DGE nennt auf ihrer QS-Seite als weiteres Kriterium eine „aussagekräftige Teilnahmebescheinigung“ mit Thema, Inhalten, Datum und ggf. Qualifikation der Dozent*innen. QUETHEB und E-Zert arbeiten vorgelagert: QUETHEB über sein Veranstalterportal, E-Zert über die auf seiner Plattform gelisteten Fortbildungen; für nicht gelistete Fortbildungen soll laut E-Zert-FAQ (Stand 04.02.2025) künftig eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Ob eine konkrete Fortbildung zählt, entscheidet in jedem System allein der Zertifizierer.
Häufige Fragen zur Umstellung
Gilt mein Zertifikat Ernährungsberater*in/DGE weiterhin?
Ja. Die DGE beantwortet die Bestandsschutz-Frage in ihren FAQ wörtlich mit „Ja!“ und führt ihr Zertifikat unverändert fort – inklusive der bekannten Rezertifizierung über 50 Fortbildungspunkte in drei Jahren. Verbindlich ist die jeweils aktuelle Auskunft der DGE (Link im Quellenverzeichnis).
Die QUETHEB-Registrierung läuft jetzt über E-Zert – was heißt das konkret?
Seit dem 01.01.2025 ist eine Antragstellung für die bisherige QUETHEB-Registrierung nicht mehr möglich; die Vergabe läuft seither ausschließlich über E-Zert e. V. Deine bestehende Registrierung gilt bis zu dem auf ihr angegebenen Ablaufdatum. Hast du bereits eine oder mehrere Nachzertifizierungen abgeschlossen, sieht das E-Zert-FAQ für die Registrierung Ernährungstherapie Bestandsschutz vor: keine erneute Überprüfung von ECTS oder Berufserfahrung. Für Absolvent:innen eines ernährungsbezogenen Studiengangs mit Verbandsmitgliedschaft kommt seit 2025 zusätzlich das DGE-Fortbildungszertifikat als zweiter Weg in Frage. Verbindlich sind QUETHEB und E-Zert.
Muss ich zu E-Zert wechseln?
Das hängt davon ab, wer dein bisheriges Zertifikat ausgestellt hat. Eine verbandsübergreifende Wechselpflicht gibt es nicht: DGE, VDD und VFED führen ihre Systeme fort, und die DGE positioniert sich ausdrücklich neutral – mit offener Fachkräfteliste und Bestandsschutz. Wo der bisherige Träger seine Vergabe an E-Zert e. V. übergeben hat (VDOE, QUETHEB, UGB), gilt dein Zertifikat bis zum aufgedruckten Ablaufdatum; die Nachzertifizierung erfolgt danach über E-Zert. Auch dort ist der Weg nicht alternativlos: Für VDOE- und QUETHEB-Zertifikate bietet die DGE mit dem DGE-Fortbildungszertifikat eine weitere Option an (ernährungsbezogener Studienabschluss und Verbandsmitgliedschaft vorausgesetzt). Verbindlich ist dein Zertifizierer.
Was kostet das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“?
Laut E-Zert-FAQ (Stand 04.02.2025) ist die Nachzertifizierung derzeit mit 120 € je Drei-Jahres-Zyklus kalkuliert. Mitglieder der teilnehmenden Verbände zahlen für Zertifizierung und Eintragung einen Vorzugspreis; Nichtmitglieder zahlen deutlich mehr – laut FAQ setzt sich deren Preis unter anderem aus 30 € Registrierung und 75 € Bearbeitungsgebühr zusammen. Solche Beträge ändern sich; verbindlich ist die jeweils aktuelle Kostenübersicht von E-Zert e. V.
Gilt die 2030-Anhebung rückwirkend?
Nach dem Wortlaut der DGE-Zulassungsempfehlungen 2025 nicht: Der 01.01.2030 ist dort als Stichtag für neue Zulassungen genannt, und zu bereits Zertifizierten heißt es wörtlich: „Für bereits zertifizierte Fachkräfte wird es Übergangs-/Bestandsschutzregelungen geben.“ Wie diese Regelungen konkret aussehen, steht in den Empfehlungen noch nicht. Inhaltlich wird die DGE nur in ihren FAQ: Bestandsschutz bedeute, dass vorhandene Qualifikationen Bestand haben und nicht nachträglich nachgewiesen werden müssen. Verbindlich ist die jeweils aktuelle Auskunft deines Zertifizierers.
Ich studiere noch – was bedeutet der 01.01.2030 für mich?
Bis zum 31.12.2029 gelten die heutigen Zulassungsvoraussetzungen deines Wunsch-Zertifizierers. Ab dem 01.01.2030 sehen die DGE-Zulassungsempfehlungen 2025 für neue Zulassungen mehr ECTS vor: im Bereich Ernährungspsychologie/Soziologie/Beratung 15 statt 10 ECTS (für Prävention und Therapie), im Bereich Ernährungsmedizin/Diätetik für die Therapie 30 statt 10 ECTS; in Summe 80 ECTS für die Prävention und 100 ECTS für die Therapie. Die Inhalte des Bereichs P lassen sich laut Empfehlungen weiterhin über Fort- und Weiterbildungen erwerben; im Bereich Ernährungsmedizin/Diätetik müssen dagegen für die Therapie mindestens 20 der 30 ECTS aus dem Studium stammen. Das betrifft nicht jeden Weg gleich: Für das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ prüft E-Zert schon heute 100 ECTS aus Studium und Fortbildung sowie 50 ECTS aus mindestens einjähriger vollzeitäquivalenter Praxis. Verbindlich ist der Wortlaut der jeweiligen Ordnung; was dir konkret angerechnet wird, entscheidet dein Zertifizierer.
Zählen meine Fortbildungen weiter?
Die Rezertifizierungs-Mechanik bleibt: im DGE-System 50 Fortbildungspunkte in drei Jahren. Unterschiedlich sind die Verfahren: Im DGE-/VDD-/VDOE-System erfolgt die Anerkennung nachgelagert – eine Akkreditierung von Tagungen und Kongressen ist laut gemeinsamer FAQ für die Punktevergabe nicht erforderlich, maßgeblich sind die eingereichten Nachweise. QUETHEB und E-Zert arbeiten vorgelagert: QUETHEB setzt für den Erwerb von Fortbildungspunkten grundsätzlich die vorherige Anerkennung der Veranstaltung voraus, E-Zert erkennt bevorzugt die auf seiner Plattform gelisteten Fortbildungen an – für nicht gelistete soll laut FAQ (Stand 04.02.2025) künftig eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Ob eine konkrete Fortbildung zählt, entscheidet in jedem System allein dein Zertifizierer.
Primärquellen
Alle Angaben dieser Seite referieren die hier verlinkten Originaldokumente. Verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Fassung deines Zertifizierers.
- E-Zert e. V.: Satzung (PDF, in der Fassung vom 23.07.2024)
- E-Zert e. V.: Häufig gestellte Fragen – FAQ (PDF, Stand 04.02.2025; inkl. Kosten und Bestandsschutz-Übersicht)
- DGE: Qualitätssicherung in der Ernährungstherapie (FAQ, u. a. Bestandsschutz und Fachkräfteliste)
- DGE: DGE-Zertifikate (Gebührentabellen; DGE-Fortbildungszertifikat 45 € je Drei-Jahres-Zeitraum, Voraussetzung VDOE-/QUETHEB-Zertifikat)
- DGE-Pressemeldung 2025: Neue Angebote der DGE für zertifizierte Ernährungsfachkräfte
- DGE-Zulassungsempfehlungen 2025 (PDF; Stichtag 01.01.2030, ECTS-Anforderungen)
- DGE: QS-Richtlinie mit Punktetabelle – 50 Punkte in drei Jahren (PDF)
- FAQs zur Qualitätssicherung der Zertifikate von DGE, VDD und VDOE (gemeinsames PDF; keine Akkreditierungspflicht für Tagungen und Kongresse)
- QUETHEB: Erläuterungen zur Registrierung (PDF; Vorab-Anerkennung von Fortbildungen)
- VDOE: Informationen zu E-Zert (u. a. Bestandsschutz)
- DGE-Pressemeldung 2026: Gemeinsames Statement von DGE, VDD, VDOE, VFED und QUETHEB
- VFED: FAQ zu den Zertifizierungen
Warum ich das hier aufschreibe
Ich bin Julian Jaschinger, Ernährungstherapeut in Hannover. Ich habe diese Seite geschrieben, weil ich die Fakten zur E-Zert-Umstellung für meine eigene Arbeit zusammensuchen musste – und mir dabei eine verbandsneutrale Übersicht gefehlt hat, die einfach nur referiert, was wo gilt. Genau das soll diese Seite sein; das Stand-Datum oben zeigt die letzte Prüfung.
Damit du das einordnen kannst: Ich bin selbst nach dem DGE-System zertifiziert. Die erste der sieben Ausgangslagen oben ist also auch meine eigene. Ich habe deshalb versucht, jede Position so wiederzugeben, wie ihr Träger sie selbst formuliert, und zu jeder Angabe die Primärquelle zu verlinken – damit du nicht mir glauben musst, sondern nachlesen kannst.
Das Netzwerk Ernährungspsychologie, das ich betreibe, vergibt keine Zertifizierungen und ist an keiner der genannten Organisationen beteiligt – weder als Träger noch als Mitglied oder Gremium. Für die Aufnahme sichte ich die Qualifikations-Urkunde; den Registrierungs- oder Rezertifizierungsstand bei einer Fachgesellschaft prüfe ich nicht. Was das Netzwerk ist – und was es ausdrücklich nicht ist –, steht auf einer eigenen Seite: Was das Netzwerk ist.
Einen kostenlosen fachlichen Einstieg in die Ernährungspsychologie gibt der Lernpfad. Er ist frei zugänglich und ausdrücklich keine Fort- oder Weiterbildung: Er vermittelt keine Ausbildung, qualifiziert nicht und stellt keine Nachweise aus – weder ECTS noch Fortbildungspunkte, und auch keine Teilnahmebescheinigung.