Netzwerk Ernährungspsychologie

Aufnahmekriterien

Wer kann Mitglied werden?

Das Netzwerk nimmt Fachkräfte auf, deren Qualifikation aus einer anerkannten, dokumentierten Quelle stammt — geprüft anhand der Originalurkunde. Maßgeblich ist die Quelle des Nachweises, nicht ein Thema oder eine Meinung.

Aufgenommen werden diese Berufsgruppen

  • Anerkannte Ernährungsfachkräfte

    Berufsgruppen, die Ernährungstherapie oder -beratung erbringen dürfen: Diätassistent:innen, Oecotrophologinnen und Ökotrophologen sowie Ernährungswissenschaftler:innen — einschließlich solcher mit anerkannter Zusatzqualifikation (DGE, VDOE, QUETHEB, VDD).

  • Ernährungsmediziner:innen

    Ärztinnen und Ärzte mit Approbation, idealerweise mit der Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin.

  • Psycholog:innen

    Psycholog:innen (B.Sc./M.Sc.) sind als Peers und Lernende willkommen — für kollegiale Intervision, den Lernpfad und die Materialien. Sie sind keine klientengerichteten Ernährungsfachkräfte; daher erscheinen sie nicht im öffentlichen Verzeichnis und erhalten keine Klientenanfragen (siehe Hinweis unten).

  • Approbierte Psychotherapeut:innen

    Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Approbation.

Woran wir die Qualifikation festmachen

Der Nachweis muss von einer staatlich anerkannten Hochschule, einem reglementierten Heilberuf mit geschütztem Titel oder einer anerkannten Fachgesellschaft (DGE, VDOE, QUETHEB, VDD) stammen. Geprüft wird die Originalurkunde.

Was wir bewusst nicht prüfen

Ob für eine Kassen-Kostenübernahme eine bestimmte Zusatzqualifikation vorliegt oder ob eine Registrierung bei einer Fachgesellschaft aktuell erneuert ist, prüfen wir nicht — das ist Sache der Krankenkassen und der Fachgesellschaften.

Als alleinige Grundlage nicht ausreichend

Nicht als alleinige Grundlage für die Aufnahme genügen: Heilpraktiker:in ohne weitere anerkannte Qualifikation; freie oder reine Online-Nachweise als „Ernährungsberater:in“ ohne geschützten Titel und ohne anerkannten Träger; selbsternannte Coach- oder Berater-Titel; Wochenend-Bescheinigungen ohne anerkannten Träger. Solche Nachweise können nur als Zusatz erscheinen, klar gekennzeichnet — nie als Aufnahmegrund.

Hinweis für Psycholog:innen (volle Mitgliedschaft, ohne öffentliche Listung)

Psycholog:innen zahlen den vollen Mitgliedsbeitrag und haben die volle Mitgliedschaft: Lernpfad, Materialien, Community und kollegiale Intervision. Der Hauptnutzen liegt im Lernen und im fachlichen Austausch. Nicht enthalten ist für diese Gruppe die öffentliche Listung im Fachkräfte-Verzeichnis und die Vermittlung von Klientenanfragen — beides ist den klientengerichteten Berufsgruppen vorbehalten.